Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions

Beratung im Bereich M & A Transaktionen

Die Beratung bei M & A Transaktionen umfasst die Beratung von Gesellschaftern oder Käufern bei Transaktionen bei mittleren Unternehmensgrößen und in einer besonderen Spezialisierung bei der Beratung der Geschäftsführung bei Transaktionen ohne Größenbeschränkung.

Die Geschäftsführung ist oft am Unternehmen nicht oder nur untergeordnet beteiligt. Sobald das Unternehmen aber verkauft werden soll, beginnt für die Geschäftsführung eine hektische Zeit. Die Geschäftsführung gerät in einen Konflikt zwischen den Interessen der bisherigen Gesellschafter und Verkäufern und den zukünftigen Gesellschaftern und Käufern. Besonders prekär wird es dadurch, dass Käufer und Verkäufer eigene Rechtsanwälte beauftragen, die Geschäftsführung aber aus Kostengründen oft aufgefordert wird, auf die Beauftragung von einem eigenen Rechtsanwalt zu verzichten. Ein solcher Verzicht birgt viele Risiken und ist haftungsträchtig. Die Geschäftsführung hat bei solchen Transaktionen eine Schlüsselfunktion, denn ohne die bisherige Geschäftsführung ist ein Verkauf oder Kauf des Unternehmens nicht möglich. Vereinbaren Sie mit den Verkäufern bei Beginn der Gespräche oder spätestens zum Zeitpunkt, wenn Sie einbezogen werden, dass Sie einen unabhängigen Rechtsanwalt beauftragen, der die Interessen der Geschäftsführung vertritt.

Meine Leistungen sind:

  • Beratung bei der Auswahl des Dienstleisters für den Datenraum
  • Beratung bei der zeitlichen Strukturierung
  • Durchsicht der Vertragsentwürfe im Hinblick auf Garantien der Geschäftsführung
  • Beratung bei der Beschränkung der Haftung
  • Verhandlungen von Bonuszahlungen der Geschäftsführung
  • Verhandlungen von Beteiligungen mit dem neuen Käufer

Sie wünschen eine Beratung für Mergers & Acquisitions? Rufen Sie an! +49.821.4480241

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