Bei der Beratung im Steuerstrafrecht erhalte ich oft den Anruf eines Steuerberaters, der einen Mandanten hat, der entweder noch rechtzeitig eine Selbstanzeige für vergangene steuerliche Veranlagungszeiträume abgegeben möchte oder gegen den ein Ermittlungsverfahren der Straf- und Bußgeldstelle eingeleitet wurde. Im letzteres Fall ist das oberste Ziel das Einstellen des Verfahrens mit oder ohne Bußgeld ohne öffentliche Hauptverhandlung.
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